Vorarlberger Musikpreis Sound@V 2025: Die Bewerbungsphase hat begonnen!

Zum sechsten Mal geht heuer der Vorarlberger Musikpreis „Sound@V“ über die Bühne. Bands und Soloacts aus dem Ländle können in den vier Kategorien Pop/Rock, Open Pool, Alternative/Singer-Songwriter und Newcomer ihr Können beweisen. Insgesamt warten 25.000 Euro Preisgeld. Die Teilnahme ist kostenlos.

Anmeldungen sind bis 4. Mai 2024 unter vorarlberg.ORF.at möglich. Teilnehmen können Vorarlberger Bands und Soloacts ausschließlich unter vorarlberg.ORF.at. Einreichungen sind bis 6. Mai 2024 möglich. Die große Award-Show folgt dann am 4. Juli im Rahmen des Poolbar Festivals in Feldkirch.

Hier gehts direkt zum → Bewerbungsformular

Alle Details und Teilnahmebedingungen (siehe auch unten) finden sich → hier

Mitmachen können alle Musiker:innen, die in Vorarlberg geboren sind und/oder seit mehr als drei Jahren in Vorarlberg leben. Bands müssen zumindest ein Mitglied haben, das in Vorarlberg geboren wurde und/oder seit mehr als drei Jahren in Vorarlberg lebt. Es gibt kein Alterslimit. Die künstlerische Darbietung muss den vier Hauptkategorien zuordenbar sein.

Die vier Hauptkategorien im Überblick

1. Rock/Pop: Ausgezeichnet wird im Genre Rock/Pop.

2. Open Pool: Diese Kategorie ist für alle musikalischen Stilrichtungen offen.

3. Alternative/Singer-Songwriter: Ausgezeichnet wird im Genre Singer-Songwriter.

4. Newcomer: Ausgezeichnet wird jene:r Künstler:in/Band, der/die sich im vergangenen Jahr besonders hervorgetan hat, der/die in besonderem Maße Beachtung in Vorarlberg gefunden hat.

Mitmachen können ausschließlich Bands oder Soloacts, deren Performance überwiegend aus Eigenkompositionen besteht. Die eingereichten Titel dürfen vor maximal drei Jahren komponiert oder veröffentlicht worden sein. Die Sieger:innen aus dem Jahr 2024 können heuer nicht an den Start.

Zusatzkategorien

1. Publikumsliebling: Ausgezeichnet wird jene:r Künstler:in/Band, der/die beim Online-Voting die meisten Stimmen sammeln konnte. Künstlerinnen und Künstler aus den Hauptkategorien können hier zusätzlich ausgezeichnet werden. Eine reine Einreichung für die Zusatzkategorie ist nicht möglich.

2. Lebenswerk: Jene:r Künstler:in, der/die den Sonderpreis für das Lebenswerk erhält, hat im künstlerischen Gesamtwerk in besonderer Weise Bedeutung für das Vorarlberger Musikleben. Diese Kategorie ist optional und kann auch unregelmäßig vergeben werden.

Großangelegte Bewertung

Eine international besetzte Fachjury kürt gemeinsam mit den Stimmen aus dem Online-Voting auf vorarlberg.ORF.at die Sieger:innen der jeweiligen Kategorien, die bei der großen Award-Show ausgezeichnet werden.

Starke Sound@V-Partner

Der Musikpreis „Sound@V“ des ORF Vorarlberg wird gemeinsam mit der „Marke Vorarlberg“, der „NEUE am Sonntag“, dem Poolbar Festival und heuer erstmalig mit den „illwerke VKW“ durchgeführt. Zum Preisgeld von 20.000 Euro steuert die AKM/aume zusätzlich 5.000 Euro für die Kategorie „Newcomer“ bei.

Form der Einreichung und Einreichungszeitraum

Eine Bewerbung muss über das offizielle Formular von Sound@V auf vorarlberg.orf.at erfolgen. Zusendungen per Email, telefonische Anmeldungen u.ä. werden nicht berücksichtigt. Das Online-Formular muss vollständig ausgefüllt sein. Der Einreichungszeitraum dauert vom 10. März bis 6. Mai. Einreichungen, spätere Einreichungen können nicht mehr berücksichtig werden. Für die Zusatzkategorien sind keine Einreichungen möglich. Die Einreichung ist kostenlos.

Bewertungszeitraum und Jury-Voting

Aus den Einreichungen werden von einer international besetzten Fachjury jeweils die Nominierten für die vier Hauptkategorien ausgewählt. Diese werden Ende Mai bekanntgegeben.

Online-Voting

Die Nominierten der Hauptkategorie werden in Künstler:innen-Porträts in den Kanälen des ORF Vorarlberg (Radio/TV/Online) vorgestellt. Via Online-Voting auf vorarlberg.orf.at kann dann vom Publikum für den jeweiligen Favoriten gestimmt werden. Start des Online-Votings ist Anfang Juni.

Voting-Gewichtung

Das Juryvoting wird mit 65 Prozent, das Online-Voting mit 35 Prozent im finalen Ergebnis gewichtet.

Galashow

Die Preisverleihung findet am 04. Juli 2025 um 20:15 Uhr im Rahmen des Poolbar-Festivals in Feldkirch statt. Mit der Einreichung bestätigen alle Teilnehmenden, dass sie an diesem Datum vor Ort sein und gegebenenfalls einen Live-Auftritt absolvieren können. Sollte eine Teilnahme am Event nicht möglich sein, behalten es sich die Veranstalter vor, diese aus der Wertung zu nehmen.

Dotierung

Insgesamt werden beim „Sound@V“ 25.000 Euro an Preisgeld ausgeschüttet. Diese Summe wird auf die vier Hauptkategorien und die Zusatzkategorie Publikumsliebling aufgeteilt. Die zweite Zusatzkategorie ist nicht dotiert.

Zustimmung

Mit der Anmeldung via Online-Formular „Sound@V“ auf vorarlberg.orf.at bestätigten alle Teilnehmenden die Richtigkeit der von ihnen  gemachten Angaben, des Weiteren stimmt sie den Preiskategorien, den Einreichungs- und Bewertungsgrundlagen sowie dem Wettbewerbsmodus zu. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Alle Teilnehmer:innen dieses Musikpreises stimmen zu, dass sie bzw. ihr Name vom ORF veröffentlicht werden kann. Alle Teilnehmer:innen räumen an allen mit der Teilnahme an diesem Musikpreis in Zusammenhang stehenden schutzrechtsfähigen Leistungen dem ORF, unentgeltlich und exklusiv sämtliche Verwertungsrechte, insbesondere der Sendung und Zurverfügungstellung (beispielsweise in ORF 2 oder auf ORF.at) in Bild, Ton und Wort (z.B. Mitschnitte von Interviews, Fotos, Presse- Aussendungen, Zeitungsartikel etc.) zeitlich, territorial und sachlich uneingeschränkt ein. Diese Rechtseinräumung umfasst jedoch keine Rechte und Vergütungsansprüche, die die Einsendenden bereits einer Verwertungsgesellschaft (wie AKM, AUSTRO-MECHANA etc.) übertragen/eingeräumt haben und über die die Einsendenden daher nicht verfügen können.

Haftungsausschluss

Der ORF übernimmt keinerlei Haftung aufgrund von etwaigen Schäden, die den Teilnehmenden durch sich selbst oder von Dritten zugefügt werden, sowie Schäden, die die Teilnehmenden Dritten zufügen (dazu zählen insbesondere Unfälle, Verletzungen oder Krankheiten in Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Gewinne). Diesbezüglich werden die Teilnehmer;innen den ORF schad- und klaglos halten.